(sda) Aus Sicht des Ständerates haben die Behörden genügend unternommen, damit kritische Strominfrastrukturen besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Die kleine Kammer hat am Donnerstag einen Vorstoss aus dem Nationalrat oppositionslos abgelehnt.

Der Nationalrat wollte den Bundesrat beauftragen, die Betreiber kritischer Strominfrastrukturen zu einem Grundschutz vor Cyberangriffen und Naturgefahren zu verpflichten.

Eine funktionierende Stromversorgung sei für das Wohlergehen der Bevölkerung und die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung, befanden die Befürworterinnen und Befürworter. Ein schwerwiegender Stromausfall würde zu grossen Beeinträchtigungen und Schäden führen.

Die zuständige Kommission des Ständerates teilt diese Auffassung. Aus ihrer Sicht ist das Anliegen von Motionärin Edith Graf-Litscher (SP/TG) aber inzwischen erfüllt. Seit der Einreichung des Vorstosses habe eine grosse Entwicklung stattgefunden, hielt die Kommission fest.

Sie verwies auf die "Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018-2022". Der Bundesrat habe auch einen Umsetzungsplan dazu vorgelegt. Daneben enthalte die Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken eine Vielzahl von Massnahmen. Dazu gehört etwa die Durchführung von Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen.

Auch der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss gestellt. Netzbetreiber seien schon heute in der Pflicht, für "ein in jeder Hinsicht sicheres Netz" zu sorgen, stellte er fest.