Laut der am Montag mit 132 zu 50 Stimmen aus der SVP und bei 3 Enthaltungen angenommenen Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) soll das Luftfahrtgesetz in Sachen Datenbearbeitung und -weitergabe angepasst werden. Nun ist der Ständerat am Zug.
Nach Ansicht der SPK genügen die heutigen rechtlichen Grundlagen weder für die Bearbeitung der Passagierdaten noch für deren Bekanntgabe. Mit den neuen Gesetzesgrundlagen will die SPK auch das Bearbeiten und Bekanntgeben von besonders schützenswerten Daten und Persönlichkeitsprofilen auf Flughäfen ermöglichen.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil er eine Erweiterung der Datenbearbeitungskompetenz für die Flughafenhalter nicht für nötig hält. Die Vorschriften und Kompetenzen für Flughafenhalter, Fluggesellschaften und Behörden entsprächen den Normen und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) und der EU. Eine Änderung dieser Aufgabenverteilung brauche es nicht.
Er verwies zudem auf Vorgaben zu Flugpassagierdaten im neuen Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), das voraussichtlich 2021 in Kraft tritt.