(sda) Vom Fichenskandal bis zur Postauto-Affäre: Bei Vorkommnissen von grosser Tragweite soll künftig eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation eingesetzt werden können. Das will der Nationalrat.

Mit 172 zu 25 Stimmen hat der Rat am Freitag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Vorgeschlagen hatte diese die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates.

Die ausserordentliche Aufsichtsdelegation (AoDel) könnte von den heutigen Aufsichtskommissionen eingesetzt werden, den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen beider Räte. Sie würde aus Mitgliedern dieser Kommissionen bestehen.

Schneller und einfacher

Die AoDel würde über die gleichen uneingeschränkten Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (Puk). So könnte sie etwa Bundesratsprotokolle einsehen. Die AoDel könnte aber einfacher und schneller eingesetzt werden als eine Puk, da es dafür einen Parlamentsentscheid.

Das Ziel sei eine Stärkung der Aufsicht, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Als Beispiel eines Falles, in welchem eine AoDel nützlich gewesen wäre, wurden das gescheiterte Informatikprojekt Insieme und die Bürgschaften für die Hochseeschiffe genannt.

Überflüssig und kompliziert

Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der FDP argumentierten, die Änderung sei überflüssig. Damit würden die Dinge nicht einfacher, sondern komplizierter, sagte Philippe Nantermod (FDP/VS). Es stünden genügend Instrumente zur Verfügung.

Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen Grund, eine neue ausserordentliche Aufsichtsdelegation einzuführen. Er stellt sich aber auch nicht explizit dagegen. Nicht einverstanden ist er indes mit der Regelung seiner Rechte.

Gleiche Rechte wie die Puk

Die AoDel würde praktisch über die gleichen Rechte verfügen wie eine Puk, doch soll der Bundesrat nur bei Puk-Verfahren das Recht haben, den Befragungen von Auskunftspersonen und Zeugen beizuwohnen und dabei Ergänzungsfragen zu stellen sowie Einsicht in Unterlagen zu nehmen.

Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesprojekt fest, das neue Instrument werde die Puk wohl weitgehend überflüssig machen. Deshalb müsse er auch bei Untersuchungen der AoDel über die nötigen Instrumente verfügen, um seine Interessen zu wahren.

Anträge für Änderungen

Die Gpk gab zu bedenken, der Bundesrat habe von seinem Recht bei Untersuchungen bisher kaum Gebrauch gemacht. Bundeskanzler Walter Thurnherr erwiderte im Namen des Bundesrates, das rechtfertige es nicht, ihm die Rechte zu entziehen. Der Bundesrat stellte sich auch dagegen, dass von Untersuchungen betroffenen Personen Rechte entzogen werden. Der Nationalrat lehnte die Änderungsanträge des Bundesrates aber ab.

Umstritten war auch, ob die ausserordentliche Aufsichtsdelegation selbstständig über die Veröffentlichung ihrer Untersuchungsergebnisse entscheiden kann oder ob die ständigen Aufsichtskommissionen darüber entscheiden sollen. Der Rat sprach sich mit 125 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung für die zweite Variante aus.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Die Gesetzesarbeiten angestossen hatte alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) mit einer parlamentarischen Initiative.