(sda) Der Nationalrat will ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 mit einer Überbrückungsrente unter die Arme greifen. Diesem Grundsatz hat er am Mittwoch zugestimmt. Keine Chance hatten Anträge, das Mindestalter für Leistungen auf 62 Jahre zu erhöhen oder auf 57 Jahre zu senken.

Das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bezweckt, die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern - ergänzend zu den Massnahmen des Bundes zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmender. Das Parlament hat entschieden, dass der Bund künftig ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren eine Überbrückungsrente zahlt.

Nach dem Vorschlag des Nationalrats soll die Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden oder bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist. Der zweite Fall tritt ein, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wird.

Der Ständerat dagegen will die Rente generell nur bis zur Frühpensionierung ausrichten. Für diese Version stand in der grossen Kammer nur die SVP ein. Ein entsprechender Antrag scheiterte mit 143 zu 55 Stimmen.

Export der Leistungen möglich

Weiter entschied der Nationalrat - in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat -, dass Überbrückungsleistungen auch ins Ausland ausgerichtet werden können. Dieser Entscheid fiel mit 109 zu 89 Stimmen.

Eine bürgerliche Minderheit versuchte erfolglos, den Export von Leistungen ins Ausland verbieten. "Theoretisch sind dann 500 Millionen EU-Ausländer anspruchsberechtigt", warnte Thomas Aeschi (SVP/ZG).

Die grosse Kammer beschloss auch, dass der Bundesrat dem Parlament fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Bericht über dessen Umsetzung und Wirksamkeit, dessen finanzielle Auswirkungen sowie dessen Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmender erstatten soll. Er soll im gleichen Zug Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vorschlagen.

Als nächstes debattiert der Nationalrat über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.