(sda) Die Schweiz soll als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Er lehnte allerdings Änderungen des Nationalrats ab.

Dabei geht es um die Frage, ob Rechtsschriften auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies verlangte der Bundesrat. Der Nationalrat ging einen Schritt weiter und beantragte, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen muss.

Dies lehnte der Rat mit 29 zu 14 Stimmen ab. Das Bundesgericht sei kein Übersetzungsdienst, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Die Übersetzung müsste dann noch auf die Richtigkeit überprüfen. Die Schiedsgerichte seien aber schon so sehr ausgelastet.

Eine Minderheit setzte sich für diesen Passus ein. Dies trage zu einer Steigerung der Attraktivität des Schiedsgerichtsplatzes bei, sagte Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte zudem, dass das Bundesgericht zwar bereits heute sämtliche Unterlagen in englisch akzeptiere, dass dies aber nicht für die Rechtsschriften gelte.

Indizien für Bestechung

Eine Minderheit beantragte zudem, dass das Schiedsgericht bei Verdacht auf Korruption ergänzende Beweise einfordern kann. Die Frage sei, was ein Schiedsrichter mache, wenn er mit Indizien über Korruption konfrontiert werde, sagte Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE).

Zivilrichter seien Amtspersonen und unterstünden als solche der Pflicht, strafbare Handlungen, von denen sie Kenntnis haben, zur Anzeige zu bringen, führte Daniel Jositsch (SP/ZH) aus. Ein Schiedsrichter habe diese Pflicht nicht. Wenn er sehe, dass Korruption zum Geschäftsabschluss geführt habe, dann unterstehe er keiner Meldepflicht und habe keine Handlungsmöglichkeit. Die Frage sei, ob man hier ein Schlupfloch bilden möchte.

Die Minderheit kam jedoch bei 31 zu 13 Stimmen mit dem Anliegen nicht durch. Das Schiedsgericht könne nicht der verlängerte Arm der Strafbehörden werden, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder. Der Passus sei zudem nicht gut formuliert, weil es eine "Kann-Formulierung" sei, sagte Rieder. Das würde Unsicherheiten schaffen. Auch der Bundesrat lehne die Ergänzung ab, sagte Karin Keller-Sutter. Die funktionierende Praxis würde in Frage gestellt.

Zurück an den Nationalrat

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat, damit er über die Änderungen befinden kann. Den Auftrag zur Gesetzesänderung hatte das Parlament erteilt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Weit verbreitet ist dieses Instrument der Streitbeilegung im Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht.