Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werde, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der Staatspolitischen Kommission, die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.
Der Nationalrat stimmte dieser Motion mit 127 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Er wies einen Einzelantrag von Barbara Steinemann (SVP/ZH) auf Ablehnung ab. Der Ständerat hatte am Montag einen gleich lautenden Vorstoss angenommen.
Die Motionen fordern auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Eine solche Schweizer Lösung - die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird - soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.
Sie verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die betroffene Person, dass sie sich infiziert haben könnte. Sie müsste sich dann in Quarantäne begeben.
In einer ersten Phase könne eine solche App ohne spezifische gesetzliche Grundlage getestet werden, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE). Dies sei im Datenschutzgesetz so geregelt. Nach der Testphase brauche es aber die gesetzliche Grundlagen.
Die Arbeiten für diese App seien bereits sehr weit fortgeschritten, wandte Gesundheitsminister Alain Berset ein. Dabei werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit bereits berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz die gesetzlichen Grundlagen bereits. Die Motion sei unnötig.