(sda) Nicht bestätigte und zurückgetretene Parlamentsmitglieder können weiterhin eine Überbrückungshilfe beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Parlament sieht keinen Grund, daran etwas zu ändern.

Nach dem Ständerat ist am Freitag auch der Nationalrat nicht auf eine Vorlage eingetreten, welche die Überbrückungshilfe abschaffen wollte. Der Entscheid fiel mit 106 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit erledigt.

In seiner ersten Beratung in der Wintersession war die grosse Kammer noch auf den Entwurf eingetreten. Sie sprach sich aber dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese sollte zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.

SVP kritisiert "Sonderrechte"

Die SVP-Fraktion wollte diesen Entscheid bestätigen und setzte sich weiterhin für eine Einschränkung der Überbrückungshilfe ein. Gregor Rutz (ZH) kritisierte, dass Parlamentsmitglieder gegenüber den "Bürgern auf der Strasse" privilegiert würden. "Diese Sonderrechte können Sie niemandem erklären." Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen.

Schliesslich setzte sich eine Allianz von SP, Grünen, GLP und FDP durch. Sie wies wie die grosse Mehrheit des Ständerats auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere.

Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können oder bedürftig sind.

Zwischen 2004 und 2019 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 28 Personen ausgerichtet. Dabei wurden rund 950'000 Franken ausbezahlt. In diesem Jahr kommen etwa 130'000 Franken für sechs nicht wiedergewählte ehemalige Ratsmitglieder dazu.