Der Bundesrat war gegen die Motion, weil er keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene sah. Die Auswahl der geeigneten Behördenmitglieder sowie deren Aus- und Weiterbildung sei Sache der Kantone. Dem Bundesrat seien aber gute Grundlagen wichtig, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Rat. Auch wenn man nationale Standards einführe, könne ein Gutachten diese nicht erfüllen.
Beat Flach (GLP/AG) hatte das Anliegen damit begründet, dass die Qualität der Gutachten sehr unterschiedlich und stark von der Fachperson abhängig sei, die sie erstelle. Der Markt sei klein, es gebe nur wenige Gutachter. Der Schaden könne aber gross sein.
Die Gutachten seien immer eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Behörden, etwa bei Platzierungsentscheiden oder Entscheiden zur elterlichen Fürsorge. Deshalb müsse deren Qualität gut sein. Insofern seien gesetzliche Bestimmungen für die Erstellung von Gutachten notwendig.