Bundesbudget: Der Ständerat hat im Bundesbudget bei den Geldern für die Kinderrechte und den Kinderschutz eingelenkt. Der Bundesrat hatte 1,13 Millionen Franken vorgesehen - nun sind es 2 Millionen Franken. Ebenfalls bereinigte der Ständerat die Differenz bei den Geldern für die Umwelttechnologie. Der Ständerat folgte dem Nationalrat, der eine Aufstockung um eine Million Franken vorsieht. Im Gegensatz zum Nationalrat hält der Ständerat jedoch daran fest, die Gelder für das EU-Austauschprogramm Erasmus nicht in das Budget aufzunehmen. Eine Mehrheit im Ständerat geht zwar davon aus, dass sich die Schweiz wieder an diesem Programm beteiligen wird, der Bundesrat habe jedoch die Finanzbeschlüsse noch nicht gefasst. Erst dann sollten auch die Gelder bewilligt werden, befand eine Mehrheit im Ständerat. Nun ist der Nationalrat wieder am Zug.
Covid-Kredite: Der Ständerat hat zwei der verbleibenden fünf Differenzen beim Solidarbürgschaftsgesetz ausgeräumt. Der Ständerat hat sich oppositionslos dem Nationalrat angeschlossen und beschlossen, dass Unternehmen, die von Covid-Krediten profitieren, keine Dividenden beschliessen und auszahlen dürfen. Auch einen Absatz, der die Bedingungen für die Vergabe künftiger Covid-Kredite verschärfen wollte, strich er. Bei der Frage, innerhalb welcher Zeit die Kredite zurückbezahlt werden können, hält der Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen an der Version des Bundesrats fest, die eine ordentliche Rückzahlungsfrist von fünf Jahren vorsieht. Der Nationalrat will acht Jahre. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
Härtefallhilfe: Die Räte sind einverstanden mit der Aufstockung der Geldmittel für die Härtefallhilfe in der Corona-Pandemie. Noch sind aber Details im angepassten Covid-19-Gesetz umstritten. Der Ständerat hat entschieden, die Differenzbereinigung erst in der kommenden Woche fortzusetzen. Grund dafür sind die bevorstehenden Entscheide des Bundesrats, die dieser voraussichtlich am Freitag treffen wird. Verschiedene Branchen müssen in den kommenden Wochen mit weiteren Corona-Einschränkungen rechnen, was für diese negative wirtschaftliche Folgen hat.
Homeoffice: Nationalratsmitglieder, die sich zu Hause in Corona-Isolation oder -Quarantäne befinden, können ab der nächsten Woche in Anwesenheit abstimmen. Das Parlament hat die Grundlage dafür geschaffen und nun auch der Dringlichkeitsklausel zugestimmt. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung mit 124 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen im Nationalrat und mit 25 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen im Ständerat verabschiedet. Damit kann es unmittelbar in Kraft treten. Ab Montag der dritten Sessionswoche soll das Abstimmen von zu Hause aus möglich sein.
Strassenverkehr: Der Einführung einer freiwilligen elektronischen Autobahnvignette steht nichts mehr im Weg. Der Ständerat hat grünes Licht gegeben und die letzte verbleibende Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Zuletzt umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Der Ständerat schloss sich schliesslich stillschweigend dem Vorschlag des Nationalrats an, wonach der Eidgenössischen Zollverwaltung und den Kantonen automatisierte und stichprobenartige Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten erlaubt werden.
Steuern: Bei der Einführung rein elektronischer Steuerverfahren schlägt der Ständerat ein weniger forsches Tempo an als der Nationalrat. Die Kantone sollen ab 2021 neben der Steuererklärung auf Papier auch jene übers Internet anbieten können. Eine Pflicht will die kleine Kammer aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der Ständerat ist in verschiedenen Punkten des neuen Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich stillschweigend ihrer vorberatenden Kommission gefolgt, die sich praktisch durchgehend an die Vorlage des Bundesrats hielt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen an. Diese geht nun zurück an den Nationalrat.
Erbrecht: Das Parlament will das fast hundertjährige Erbrecht modernisieren. Weiterhin offen bleibt die Frage, für welche Testamente und Verträge die neuen Regeln schliesslich gelten sollen. Der Nationalrat will ein Übergangsrecht, der Ständerat nicht. Die kleine Kammer strich stillschweigend einen Artikel aus dem Gesetz, wonach für die Berechnung der Pflichtteile das neue Recht nur dann gelten soll, wenn die Vereinbarung nach dessen Inkrafttreten getroffen worden ist. Sie will eine einheitliche Lösung. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Nationalrat.
Währungsfonds: Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat einem Kredit für den Internationalen Währungsfonds (IWF) zugestimmt. Mit dem Geld sollen arme Staaten im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus unterstützt werden. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 32 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Konkret geht es um eine Garantieverpflichtung des Bundes gegenüber der Schweizerischen Nationalbank. Diese kann dann ein Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF sprechen. Es geht um 8,5 Milliarden Franken per 1. Januar 2021. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Die Traktanden des Ständerats für Montag, 14. Dezember (15:15 bis 20:00):
| Bern |
Postulat zu Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft (19.3570) |
|
Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024, Differenzen (20.028) |
|
Änderung ETH-Gesetz, Differenzen (19.065) |
|
Agrarpolitik AP22+, Sistierung (20.022; 20.3931) |