Der Ständerat hatte der Vorlage aber noch einen eigenen Zusatz verpasst. So soll festgeschrieben werden, dass die rechtliche Gültigkeit auch von elektronischen Schuldscheinen jederzeit ersichtlich sein muss. Der Bundesrat muss sich daher nun an die Ausarbeitung machen. Er ist mit dem Anliegen einverstanden.
Ein Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens offen geblieben ist. Heute müssen solche Scheine in Papierform aufbewahrt werden, damit sie ihren Wert zu behalten.
Da landesweit Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt würden, entstünden erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, hatte Motionärin Doris Fiala (FDP/ZH) im Nationalrat argumentiert.