(sda) Der Nationalrat ist einverstanden damit, Zinsen auf sogenannten "Too-big-to-fail"-Instrumenten (TBTF) von Banken weitere fünf Jahre lang von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Er hat die entsprechende Gesetzesänderung am Montag mit 146 zu 0 Stimmen und bei 40 Enthaltungen gutgeheissen.

Die geltende Ausnahme der TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer läuft Ende 2021 aus. Die längere Befreiung soll ab 2022 und bis 2026 gelten. Sie gebe den Banken Stabilität in dieser Frage, schrieb der Bundesrat zur Vorlage.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) sah es gleich. Bis zur geplanten Reform der Verrechnungssteuer bleibe die Ausnahme nötig. Kritik kam von der SP: "Wir sind in Geiselhaft", konstatierte Jacqueline Badran (ZH) und sprach von Steuersubvention. Die SP widersetzte sich dem Vorhaben nicht, etliche Mitglieder der Fraktion enthielten sich aber der Stimme.

Die Präzisierung der WAK-N, das Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, falls Ende Oktober klar ist, dass kein Referendum zustande kommt, hiess der Rat oppositionslos gut.

TBTF-Instrumente sind laut Bundesrat für Banken ein wichtiges Instrument, um die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben zu erfüllen. Der Bundesrat würde nach eigenen Angaben mittelfristig eine umfassendere Reform der Verrechnungssteuer vorziehen. Eine Vernehmlassung dazu sei allerdings kontrovers ausgefallen, hielt er fest. Die Reform werde daher nicht auf 2022 in Kraft treten können.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.