Damit wird das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) dahingehend angepasst, dass der persönliche Datenschutz gewährleistet wird. Die beiden Kammern waren sich aber lange nicht einig über die Kriterien für die Weitergabe der Daten, die die Krankenkassen an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitergeben.
Der Nationalrat wollte ursprünglich eine jährliche Weitergabe dieser Daten. Für den Ständerat ist diese Vorgabe zu einschränkend, er wollte lediglich eine "regelmässige" Weitergabe. Der Nationalrat folgte am Mittwoch dem Ständerat.
Der Nationalrat wollte zudem, dass die Daten grundsätzlich aggregiert weitergegeben werden. Nur unter Ausnahmen und bei klar definierten Zwecken sollten individuelle Daten an das BAG gehen. Der Ständerat hingegen wollte nur dann individuelle Daten weitergeben, wenn aggregierte Daten den Zweck nicht erfüllen.
Auf Antrag von Jörg Mäder (GLP/ZH) schwenkte der Nationalrat am Mittwoch entgegen der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission auch hier auf die Linie des Ständerats um. Die Vorschläge des Ständerats seien auch aus Sicht des Bundesrats eine ausgewogene Position, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat.
Damit ist das Geschäft nach fünf Jahren Beratung bereit für die Schlussabstimmung. Der Vorstoss geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von alt Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) aus dem Jahr 2016. Er verlangte, dass das KVAG dahingehend angepasst werden soll, dass der persönliche Datenschutz gewährleistet ist.
Weil eine formalgesetzliche Grundlage hierzu fehle, würden die Vorgaben des Datenschutzes verletzt. Dies haben National- und Ständerat nun mit dieser Vorlage nachgeholt.