(sda) Der Nationalrat hat bei seiner letzten Beratungsrunde daran festgehalten, dass die neuen Transparenzregeln bei Parteispenden auch für Mitglieder des Ständerats gelten sollen. Der in den Kernpunkten bereinigte Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative geht nun in die Einigungskonferenz.

Die grosse Kammer stimmte am Mittwoch mit 144 zu 30 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Offenlegungspflicht für Ständerätinnen und Ständeräte. Die kleine Kammer hatte das am Montag mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt.

"Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären", gab Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH) zu bedenken. Die Transparenzregeln würden zudem nur für gewählte Mitglieder des Ständerats gelten.

Andri Silberschmidt (FDP/ZH) konterte im Namen einer Kommissionsminderheit, dass Ständeratswahlen Sache der Kantone seien und sich der Bund hier nicht einzumischen habe. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die Regelung mit der Bundesverfassung vereinbar wäre.

Transparenz ab 15'000 Franken

Ansonsten sind die Differenzen im Bundesgesetz über die politischen Rechte ausgeräumt. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)" ist auf der Zielgeraden und soll am Ende der Sommersession verabschiedet werden.

Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.

Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss.

Initiative wird wohl zurückgezogen

Nun debattiert der Nationalrat noch über die Initiative. Wie der Bundesrat und der Ständerat will seine vorberatende Kommission das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen. Die vom Parlament erarbeiteten Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe sind laut einer Mehrheit einer allzu detaillierten Regelung auf Verfassungsstufe, wie sie von der Volksinitiative vorgeschlagen wird, vorzuziehen.

Jedoch dürfte die erwartete stundenlange Diskussion darüber nur noch für die Galerie sein. Der Trägerverein der Transparenzinitiative bekräftigte am Montag, dass das Anliegen zurückgezogen werde, sollten die Schwelle von 15'000 Franken und die Stichprobenkontrolle von National- und Ständerat unterstützt werden. Dieses Kriterium ist erfüllt.