Das Referendumskomitee ist unabhängig und überparteilich, wie seine Vertreter am Donnerstag in Bern mitteilten. Gemäss dem Parlamentsbeschluss in der Herbstsession wird jede und jeder automatisch zum Organspender, wenn er oder sie sich das nicht zu Lebzeiten schriftlich verbeten hat oder die Hinterbliebenen es ablehnen.
Wer eine Organspende ablehnt, müsste sich in ein Register eintragen lassen oder den Widerspruch in einer Patientenverfügung niederlegen. Diesen indirekten Gegenvorschlag stellte das Parlament der Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" entgegen. Ob die Initiative zurückgezogen wird, war nach der Schlussabstimmung in National- und Ständerat unklar.
Das Referendumskomitee hielt fest, eine Widerspruchslösung dürfe nicht ohne eine umfassende Information über eine Organentnahme eingeführt werden. Es sei zweifelhaft, dass alle eine informierte Zustimmung erteilen könnten, wie sie eigentlich für medizinische Eingriffe nötig ist. Gerade die sozial Schwächsten könnten benachteiligt werden.
Auch das Anhörungsrecht der Angehörigen am Totenbett hält das Komitee für unzureichend. Diese müssten nämlich glaubwürdig darlegen, dass der Verwandte kein Organ spenden wollte. Dies übe einen indirekten gesellschaftlichen Druck auf Angehörige aus. Diese könnten meinen, eine Verweigerung der Spende wäre unsolidarisch. So würden Menschen zu Organlieferanten, ohne es tatsächlich gewollt zu haben.