(sda) Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und deshalb im Erwachsenenalter arbeitsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Darauf hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat beharrt. Das Parlament verlangt vom Bundesrat Lösungvorschläge.

Mit 21 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte es die kleine Kammer ab, eine im Jahr 2014 angenommene Motion zum Thema abzuschreiben. Sie schloss sich damit dem Nationalrat an, der im März 2019 den selben Beschluss gefasst hatte.

Die Motion betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.

Sozialminister Alain Berset bekräftige in der Ständeratsdebatte die bekannten Einwände des Bundesrats. Bereits 2018 hatte die Landesregierung in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen.

Eine Regelung würde eine Ausnahme vom Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet habe, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnte vor neuen Ungerechtigkeiten, Systemwidrigkeiten und administrativem Mehraufwand.

Ohne Erfolg betonte Berset am Mittwoch, man habe sich bemüht, eine Lösung zu finden. Es sei unfair, Betroffenen falsche Hoffnungen zu machen.