(sda) Ausländische Investoren sollen nicht schärfere Bewilligungspflichten für den Kauf von Grundstücken und Anteilen von Wohnimmobilien erfüllen müssen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Revision der Lex Koller deutlich abgelehnt - mit 26 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Der Nationalrat hatte vergangenen Herbst vom Bundesrat mit einer Motion gefordert, eine 2017 in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland dem Parlament vorzulegen. Der Entscheid fiel damals mit 108 zu 69 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Der Ständerat fand das keine gute Idee. Die Mehrheit verwies auf die deutliche Ablehnung der Vernehmlassungsvorlage durch die Mehrheit der Kantone und der Parteien. Seither habe sich die Ausgangslage nicht wesentlich verändert. Zudem sei die Motion im Hinblick auf die revisionsbedürftigen Punkte der Lex Koller äusserst vage formuliert. "Es ist unklar, was die Motion überhaupt möchte", sagte Daniel Fässler (Mitte/AI) im Namen der Rechtskommission.

Eine Minderheit beantragte die Annahme der Motion. Sie wies darauf hin, dass einzelne Elemente der Vorlage des Bundesrats von 2017 in der Vernehmlassung durchaus Zustimmung gefunden hätten und es sich lohnen würde, diese im Parlament zu diskutieren. "Wir wollen uns noch nicht auf Massnahmen festlegen, aber im Parlament über die Problematik diskutieren", sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE).

Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass die Räte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder punktuelle Änderungen der Lex Koller im Rahmen von Vorstössen diskutiert hätten. Grundsätzliche Änderungen an der Lex Koller seien derzeit wohl nicht mehrheitsfähig.