(sda) Wer für ein Kind das Sorgerecht hat, soll künftig im Einwohnerregister stehen. Dafür hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat diskussionslos ausgesprochen. Der Bundesrat hat nun den Auftrag, dafür rechtliche Grundlagen zu schaffen.

Zunächst erhält der Bundesrat allerdings den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Falls diese keine grundlegenden Hindernisse ergibt, müsste die Landesregierung danach neue rechtliche Grundlagen für den Eintrag in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister prüfen.

Derzeit gibt es laut vorberatender Ständeratskommission kein validiertes Register, in dem die elterliche Sorge erfasst ist. Es müsse nun ein solches Instrument geschaffen werden, in dem abgelegt sei, welche Person oder Personen für ein Kind erziehungsberechtigt sei respektive seien. Heute hätten Behörden zuweilen Probleme herauszufinden, wer das Sorgerecht habe, sagte Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG).

In seiner Antwort auf ein Postulat des Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri zum Thema hatte der Bundesrat im März geschrieben, dass "klar Handlungsbedarf" bestehe, weil derzeit etwa Schulen oder Passbüros nicht prüfen könnten, welcher Elternteil sorgeberechtigt sei. Die Landesregierung selbst schlug in dem Bericht auch den Eintrag ins Einwohnerregister als Lösung vor.