Die besorgniserregenden Defizite von 2020 und 2021 wegen der Folgen der Coronapandemie stellen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit und des Plenums die Bilanz der SBB und deren Zukunft in Frage. Die vom Bundesrat getroffenen wirtschaftlichen Entscheide hätten langfristig verheerende strategische Folgen. Wegen Corona ist die Verschuldung der SBB um 720 Millionen auf über elf Milliarden Franken gestiegen.
Deshalb seien die Ausfälle als ausserordentlich zu werten und der SBB zusätzliche Finanzhilfe zur Verfügung zu stellen, forderte die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) . Dem Bahnunternehmen müssen die gleichen Massnahmen zugestanden werden wie den anderen von der Coronakrise betroffenen Branchen.
Für den Bundesrat und die Minderheit der Kommission sind die Forderungen in deren Motion bereits erfüllt. Sie lehnten den Vorstoss deshalb ab. Sie verwiesen namentlich auf das im Dezember 2021 vom ihm beschlossene Konzept zur finanziellen Stabilisierung der SBB.
Bundesrat läuft auf
Mit den entsprechenden Massnahmen soll der Bahnkonzern trotz der ungünstigen Entwicklung bis 2030 wieder eine finanzielle Situation wie vor der Pandemie erreichen können. Die bisherige Strategie der SBB könne demnach fortgesetzt werden, so der Bundesrat.
Als Ausgleich zur Senkung der Trassenpreise für den Fernverkehr will der Bundesrat zudem die Abgeltungen für den Betrieb der Bahninfrastruktur erhöhen. Bis Mitte des laufenden Jahres will er entsprechende Beschlüsse fassen und zwei Berichte vorlegen.
Minderheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) wollte vor allfälligen weiteren Massnahmen zuerst diesen Bericht zum Stand der Umsetzung des Ausbauschritts 2035 und zur Entwicklung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) abwarten. Aktuell bestehe derzeit kein weiterer Handlungsbedarf, umso mehr, da die Investitionen ja nicht gefährdet seien.
Benedeikt Würth (Mitte/SG) sprach sogar von einer Zwängerei der Befürworter der Motion, die deutlich am Kernproblem vorbeischiesse. Es sei höchst abenteuerlich, die Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) mit der laufenden Rechnung der SBB zu verknüpfen. Die Aufträge seien ja erteilt. "Wenn die Berichte vorliegen, können wir dann die politischen Entscheide fällen."
Mehrheit will Zeichen setzen
Eva Herzog (SP/BS) befürwortete die Überweisung der Motion, weil auch die SBB wie andere von der Coronakrise betroffene Branchen weiterhin ausserordentlich behandelt werden müsse. Insofern seien die bereits beschlossenen Sparmassnahmen vor Vorliegen der Berichte des Bundesrates eindeutig zu früh gekommen. Die SBB brauchten mehr Zeit.
Auch Damian Müller (FDP/LU) erachtete die politische Willensäusserung als wichtig, denn die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates seien falsch und würden die finanzielle Schieflage nicht beheben, sondern eher neue schaffen. Der BIF dürfe nicht zur Sanierung der SBB missbraucht werden. Auch das Ausbauprogramm 2035 dürfe keine Verzögerungen erfahren.
Es sei nicht einsichtig, weshalb nicht auch der Fernverkehr bei den Covid-Hilfen berücksichtigt werde, sagte Hans Wicki (FDP/NW). Die Einbussen wegen Corona dürften nicht zu einer Verzögerung der Investitionen führen.
Maurer: "Bösartige Unterstellungen"
Finanzminister Ueli Maurer warnte in einer engagierten Gegenrede vergeblich vor der Überweisung des Vorstosses. Ein entsprechendes Gesetz werde frühestens 2026 in Kraft treten können, das sei viel zu spät. Zudem werde damit ein gefährliches Präjudiz geschaffen. Denn auch andere Institutionen wie Spitäler könnten dann auch noch kommen, "wenn Sie dem öffentlichen Verkehr diese Ausserordentlichkeit zugestehen".
Der Fernverkehr müsse langfristig wieder in die Ertragszone kommen. Da helfe die Reduktion der Trassenpreise mit. Für die dadurch jährlich fehlenden rund 200 Millionen Franken im BIF werde der Bundesrat bis Mitte Jahr einen Beschluss bringen. Der Bundesrat wolle einfach nicht das ganze Wachstum der SBB nur über eine weitere Verschuldung finanzieren.
Es sei zudem schon eine fast bösartige Unterstellung, der Bund wolle Ausbauprojekte verzögern oder gar nicht vollenden. Das sei keine Frage des Geldes, sondern oft eine Frage der fehlenden Bewilligungen. Insofern könne es Umschichtungen, aber sicher keine Verzichte geben.