Angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse müsste nach Ansicht des Genfer Kantonsparlamentes ein solches Verbot in Kosmetikprodukten zumindest in Betracht gezogen werden. Aluminiumsalze hätten eine potenziell krebserregende Wirkung, insbesondere ein höheres Brustkrebsrisiko.
Aluminiumsalze verengen die Poren und verringern so die Schweissbildung. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sei es höchste Zeit, dass die Bundesbehörden "rasch ein Verbot dieser toxischen Bomben" ins Auge fassten, so die Forderung aus Genf.
Nach aktuellem Wissenstand gibt es allerdings laut der vorberatenden Kommission keinen gesicherten Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen und der Häufigkeit von Brustkrebs. Dies auch in Übereinstimmung mit der europäischen Beobachtungsstelle für Risiken, wie Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) betonte. Insofern basiere die Forderung auf Behauptungen.
Das Lebensmittelrecht verlange zudem bereits heute einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung, bevor ein kosmetisches Mittel verkauft werden dürfe. Ein einseitiges Verbot dieser Salze führe zudem potenziell zu einem Handelshemmnis gegenüber der EU.