Die grosse Kammer hat am Mittwoch der Auflösung des Fonds oppositionslos zugestimmt. Als nächstes ist der Ständerat am Zug. Stimmt er dem geänderten Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft ebenfalls zu, ist die Vorlage unter Dach und Fach.
Der Fonds verfügt aktuell über ein Kapital von 32,4 Millionen Franken. Dieses soll an die Kantone verteilt werden. Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen des Fonds hat die Auflösung nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nicht. Eine Auflösung empfohlen hatte auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK).