(sda) Der Walliser Oberrichter Lionel Seeberger ist neues Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Die Vereinigte Bundesversammlung wählte ihn zum Nachfolger des Ende 2021 zurückgetretenen Hanspeter Uster.

Seeberger erhielt am Mittwoch 121 von 227 gültigen Stimmen. Er, der lediglich mit der Unterstützung von SVP- und Mitte-Fraktion zur Wahl angetreten war, setzte sich gegen den von der Mehrheit unterstützten Markus Schefer durch. Schefer erhielt 106 Stimmen und blieb damit unter dem absoluten Mehr von 114 Stimmen.

Der 1960 geborene Seeberger ist seit 2004 in verschiedenen Funktionen Richter respektive Oberrichter am Kantonsgericht Wallis. Dass die Minderheit ihn vorschlage, habe nichts mit politischen oder regionalen Ränkespielen zu tun sondern mit den Anforderungen an das Amt, sagte Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) namens der Minderheit.

Vom neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde seien vertiefte Kenntnisse von Strafrecht und Strafprozessrecht sowie gutes Französisch verlangt worden, sagte Hess. Diese Anforderungen erfülle nur Seeberger. Berücksichtige die Wahlbehörde die Anforderung der Ausschreibung nicht, mache sie sich unglaubwürdig.

Lionel Seeberger übernimmt für den Rest der Amtszeit den Sitz der Fachperson in der AB-BA, den bis zu seinem Rücktritt Ende 2021 Hanspeter Uster innegehabt hatte.

Der von der Mehrheit der Gerichtskommission (GK) vorgeschlagene und unterlegene Markus Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Er ist seit 2020 Präsident von Transparency International Schweiz.

Die Ab-Ba hat sieben Mitglieder: je einen Richter oder eine Richterin des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwälte oder Anwältinnen sowie drei Fachpersonen. Diese gehören weder einem eidgenössischen Gericht an noch sind sie in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen.