Die Bewilligungen würden nicht automatisch entzogen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrats. Sie könnten aber in spezifischen Situationen widerrufen werden, insbesondere wenn das Herkunftsland der betroffenen Personen eine Gefahr für die Schweiz darstelle.
Gemäss der Justizministerin kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) auch einen Landesverweis verhängen, um die innere und äussere Sicherheit zu wahren. Die Frage gestellt hatte der Waadtländer FDP-Nationalrat Laurent Wehrli.