(sda) Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine entsprechende Motion der nationalrätlichen Sozialkommission (SGK-N) angenommen.

Der Ständerat will dem Bundesrat aber für die Präzisierung der IV-Bemessungsgrundlage ein halbes Jahr länger Zeit geben als die SGN-N vorgesehen hat, nämlich bis zum 31. Dezember 2023. Er stimmte mit 33 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die abgeänderte Motion. Sie geht zurück an den an Nationalrat.

Dem Bundesrat scheint jedoch auch dieser Zeitplan unrealistisch, wie Gesundheitsminister Alain Berset im Rat sagte. Eine Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 sei nicht möglich - unter anderem, weil zuerst evaluiert werden müsse, wie praxistauglich und dauerhaft die vorgeschlagene Lösung sei. Die Regierung ist nach eigenen Angaben bereits an der Arbeit. Eine allfällige Verordnungsänderung könne aber frühestens 2025 in Kraft treten.

Die heute für die IV-Berechnung massgebenden Tabellen basieren laut der SGK-N hauptsächlich auf Löhnen von gesunden Personen. Die Vergleichslöhne seien entsprechend zu hoch. Gemäss Motionstext soll künftig dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch bei ihnen zumutbaren Tätigkeiten tiefer ist als bei gesunden Personen.