Der Ständerat überwies die Forderung am Montagabend oppositionslos. Auch der Bundesrat war bereit, die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) anzunehmen.
Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ) führte aus, eine Rückzahlung der Darlehen an die AHV sei nicht in Sicht und nicht möglich. "Die schuldentilgenden Perspektiven sind nie eingetroffen." Dies namentlich auch wegen Gerichtsurteilen sowie Parlamentsbeschlüssen für zusätzliche Aufgaben an die IV.
Es bleibe deshalb nichts anderes übrig, als dass der Bund einen Lösungsweg finden und dem Parlament vorlegen müsse. Bis Ende 2023 soll der Bundesrat aufzeigen, wie der Bund den Betrag übernehmen oder tilgen könnte.
Auch Paul Rechtsteiner (SP/SG) unterstrich, dass der Bund und nicht die AHV in der Verantwortung stehe. Die IV könne in ihrem verfassungsmässigen Auftrag nicht in Frage gestellt werden. Auch für Energieunternehmen habe der Bund ja milliardenschwere Rettungsschirme aufgespannt. "Es muss endlich eine Lösung gefunden werden."
Von 2011 bis 2017 gab es für die IV dank einer Zusatzfinanzierung über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer etwas Entlastung und sie konnte den Schuldenberg bei der AHV um rund fünf Milliarden Franken reduzieren. Seither floss kein Rappen mehr zurück von der IV zur AHV.
Die Motion der SGK-S ist bezüglich möglicher Lösungsansätze offen formuliert. Klar sei, dass die IV weiterhin finanziellen Handlungsspielraum benötige, der "nicht durch den Druck einer Schuldentilgung eingeschränkt werden sollte", schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss.
Als mögliche Optionen für die Schleifung des Schuldenberges sieht der Bundesrat "strukturelle respektive einnahmenseitige Massnahmen". Gerade von bürgerlicher Seite in den Räten dürfte aber auch der Ruf nach Massnahmen auf der Ausgabenseite laut werden.