(sda) Das Parlament ist sich nicht einig in der Frage, wer ab nächstem Jahr für die Kosten für Tests auf das Coronavirus aufkommen soll. Der Nationalrat will, dass der Bund weiterhin die Tests bezahlen soll, aber nur noch bis Ende März 2023.

Die Finanzierung und Organisation der Corona-Tests sind im Covid-19-Gesetz geregelt - noch bis Ende Jahr. Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen für die Tests und weitere Massnahmen verlängern. Dabei hatte er beantragt, dass ab 2023 die Kantone diese Kosten tragen sollten und nicht mehr der Bund.

Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen. Der Nationalrat beschloss am Montag nun einen Weg in Richtung Ausstieg, den auch Gesundheitsminister Alain Berset für akzeptabel befand: Bis Ende März des nächsten Jahres soll das Testregime zwar noch bleiben, danach aber ganz entfallen.

Der Ständerat entschied vor einer Woche, dass der Bund ab 2023 die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz bezahlt, nicht aber in der derzeit geltenden normalen Lage. Er entschied dies auf Antrag einer Minderheit und gegen die eindringliche Empfehlung von Gesundheitsminister Alain Berset. Die kleine Kammer ist nun noch einmal am Zug.

Die Vorlage soll in der laufenden Session bereinigt und danach für dringlich erklärt werden. Am 1. Januar 2023 soll sie in Kraft treten und bis Mitte 2024 gelten, damit im laufenden und auch im kommenden Winter bei Bedarf Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ergriffen werden können.