Die kleine Kammer verwarf die Motion mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Nationalrat hatte den Vorstoss in der Frühjahrssession vor einem Jahr gutgeheissen. Nun ist die Motion vom Tisch.
Nantermods Motion zielte auf bereits zugelassene Medikamente, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Wirkung auch für andere Zwecke als den ursprünglichen eingesetzt werden können. Er verlangte vom Bundesrat, dass dieser eine Änderung des Heilmittelgesetzes vorschlägt. Nach seinem Willen sollte Swissmedic speziell dann eingreifen, wenn die Änderung von Zulassungen bedeutende Einsparungen ermöglichen würde.
Tatsächlich hätten Hersteller aus kommerziellen Gründen in der Vergangenheit Zulassungen nur für bestimmte Anwendungen beantragt, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Das Anliegen sei jedoch problematisch, obwohl es auf den ersten Blick berechtigt erscheine.
Offen sei unter anderem die Frage der Haftung bei unerwünschten Nebenwirkungen, gab Stöckli zu bedenken. Denn werde eine Zulassung gegen den Willen des Herstellers erweitert, komme eine Haftung der Unternehmen nicht infrage. Unklar sei auch, wer Swissmedic bei derartigen Erweiterungen beaufsichtigen würde.
Johanna Gapany (FDP/FR) sagte namens der Minderheit der ständerätlichen Gesundheitskommission, der Rechtsrahmen sei bereits genügend abgesteckt.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Dies, obwohl auch seiner Meinung nach Handlungsbedarf besteht, die Verfügbarkeit von Medikamenten zu erhöhen. Es gebe jedoch im Zusammenhang mit der Motion zu viele offene Fragen. Gesundheitsminister Alain Berset sagte in der Debatte, die Motion sei die falsche Antwort auf eine berechtigte Frage.