(sda) Ältere Arbeitnehmende sollen Chancengleichheit erfahren, wenn sie sich auf Jobs bei Bund, Kantonen und Gemeinden bewerben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion angenommen, die beispielsweise diskriminierende Altersschranken beseitigen soll.

Die grosse Kammer nahm den Vorstoss von alt Nationalrat Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) mit 116 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung an. Als nächstes beschäftigt sich der Ständerat damit.

Gemäss Motionstext von Vogt besteht heute eine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat. Künftig brauche es "Chancengleichheit" und "tatsächliche Gleichstellung" älterer und jüngerer Bewerberinnen und Bewerber. Massgeblich solle einzig und allein die Eignung sein.

In der Begründung seines Vorstosses schrieb Vogt, dass Anstellungsbedingungen beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden Personen ausschlössen, die das AHV-Rentenalter erreicht haben. Der Staat diskriminiere "offen und systematisch", wie zahlreiche Altersschranken namentlich beim Bund und in den Kantonen zeigten.

Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage erarbeiten. Gemäss Motionstext ist diese auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse zu beschränken.

Gemäss der ablehnenden schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates verletzen Bestimmungen, die in Bezug auf die Anstellung von älteren Menschen eine Altersbegrenzung enthalten, das Diskriminierungsverbot nicht. Die Rechtsprechung erachte gesetzliche Höchstaltersgrenzen in verschiedensten Lebensbereichen als zulässig.

Zudem können Angestellte des Bundes laut dem Bundesrat schon heute bis zum 70. Altersjahr weiterbeschäftigt werden. Der Verzicht auf eine Altersgrenze würde jedoch den Generationenwechsel in der Verwaltung nicht sicherstellen, so die Landesregierung.