(sda) Das Parlament will das völkerstrafrechtliche Verbrechen der Aggression ins Schweizer Strafgesetzbuch aufnehmen. Der Nationalrat will nun für die Einführung mit Rücksicht auf den Angriffskrieg in der Ukraine eine Rückwirkung seit 2015 prüfen lassen. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen aufzunehmen.

Mit 109 zu 74 Stimmen und 3 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Donnerstag eine Motion von Sibel Arslan (Grüne/BS) gut. Nun hat sich der Ständerat mit der Motion zu befassen.

Stehe das Verbrechen der Aggression im Strafgesetzbuch, ermögliche das die Verfolgung von Personen, die eines solchen Verbrechens bezichtigt würden und die sich in der Schweiz aufhielten, begründete Arslan ihre Motion. Damit werde verhindert, dass die Schweiz ein sicherer Hafen für Schwerstverbrecher werde.

Im Fall von Russlands Angriff auf die Ukraine sei der Internationale Strafgerichtshof nicht für das Verbrechen der Aggression zuständig. Denn weder Russland noch die Ukraine hätten das Römer Statut und die entsprechende Änderung von Kampala ratifiziert.

Da die Schweiz die Änderung von Kampala 2015 ratifiziert habe, sei eine Rückwirkung auf diesen Zeitpunkt hin möglich und angemessen, führte Arslan aus. Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Anliegen zu prüfen, unter Beachtung des Prinzips der Rechtssicherheit sowie des grundsätzlichen Rückwirkungsverbots gemäss Strafgesetzbuch.

Die Forderung, Aggressionsverbrechen unter Strafe zu stellen und das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anzupassen, deponierte das Parlament bereits früher beim Bundesrat. Es überwies dazu eine Motion von Ständerat Carlo Sommaruga (SP/GE).

Gemäss Römer Statut ist das Verbrechen der Aggression als die Planung, Vorbereitung, Auslösung oder Ausführung einer Handlung definiert, die darin besteht, dass ein Staat Waffengewalt anwendet gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.

Solche Angriffshandlungen umfassen namentlich die Invasion, die militärische Besetzung oder gewaltsame Annexion und die Blockade von Häfen und Küsten.