Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) angenommen - mit 104 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat missbräuchlichen Beschränkungen der Kündigungsformen mit Gesetzesänderungen entgegenwirken.
Das Obligationenrecht macht keine Vorgaben zur Form der Kündigung von Konsumentenverträgen. Gemäss Motionstext von Birrer-Heimo häufen sich aber Beschwerden über Anbieter, die diese Freiheit unverhältnismässig ausnützen. So seien bestehende Abonnemente teilweise nur noch mündlich per Telefon oder per Live-Chat kündbar. Bei beiden Kündigungsarten sei zudem schwer nachweisbar, dass tatsächlich eine Kündigung stattgefunden hat.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, obwohl er selbst "ein gewisses Missbrauchspotenzial" sieht. Gleichzeitig sei jedoch zu bedenken, dass solche Regelungen an sich weniger strenge Formvorschriften enthalten und daher im Einzelfall auch zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten wirken könnten.
Darüber hinaus sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf. Die Verwendung missbräuchlicher Vertragsbestimmungen sei im geltenden Recht bereits geregelt. Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten zudem die Möglichkeit, sich an entsprechende Ombudsstellen zu wenden oder beim Bund eine Beschwerde wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu machen.