(sda) Schweizerisch-russische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger erhalten auf Grund der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Ukraine keine Fluglizenzen mehr, und sie können ihre Lizenzen auch nicht mehr erneuern. Das ist einer Antwort aus der Fragestunde des Nationalrates zu entnehmen.

In der Schweiz lebende Menschen mit russischem und Schweizer Pass könnten seit der Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland keine Fluglizenzen mehr erwerben und diese auch nicht erneuern, machte Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) in seiner Frage geltend. Er kritisierte das als Diskriminierung.

Betroffen seien auch Lizenzen für die private Fliegerei und die Sportfliegerei. Das Lizenzwesen in der Aviatik werde grundsätzlich von der EU und deren Europäischer Agentur für Flugsicherheit (Easa) geregelt, entgegnete das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in der am Montag veröffentlichten Antwort.

Bei Sanktionen gegenüber Pilotinnen und Piloten mit russischem und schweizerischem Pass stütze sich die Schweiz auf die entsprechende Verordnung der EU. Diese habe die Schweiz übernommen. Demnach würden die Sanktionen gegenüber Russinnen und Russen gelten. Auch Doppelbürgerinnen und -bürger seien eingeschlossen.