"Ein Ausstiegsprozess aus jahrelanger Prostitution ist komplex", sagte Motionärin Studer während der Ratsdebatte. Eine Prostituierte, die aussteigen wolle, brauche eine sichere und bezahlbare Wohnung, ihr finanzieller Totalausfall müsse aufgefangen werden. Ihre gesundheitlichen Schäden müssten behandelt, ihre psychischen Schäden repariert werden.
Dies dauere oftmals Jahre. Neun von zehn Prostituierten würden sofort aussteigen, aber es scheitere an den fehlenden Alternativen. "Es ist die pure wirtschaftliche Alternativlosigkeit, die diese Menschen in der Prostitution festhält", sagte Studer.
Ein komplexer Ausstiegsprozess müsse begleitet werden, aber ein solches, schweizweit bedarfsgerechtes Ausstiegsangebot fehle. "Schwer auffindbare Einzelinitiativen in den Kantonen würden nicht weiterhelfen", es brauche langfristig angelegte Programme, die berufliche Perspektiven bieten und bei der Reintegration helfen würden. Der Bundesrat soll hierzu ein Massnahmenkonzept erarbeiten. Dieses soll unter anderem den rechtlichen Status der Betroffenen sowie Betreuung und Begleitung regeln. Hinzu sollen Hilfen zur Reintegration wie Angebote für den Spracherwerb oder Arbeitsangebote kommen.
Der Bundesrat hatte beantragt, die Motion abzulehnen. Für die Regelung der Prostitution seien in der Schweiz primär die Kantone zuständig. Sie erlassen beispielsweise die Vorschriften zur Bekämpfung der Gewalt an Sexarbeitenden und verantworten die Verbesserung ihrer rechtlichen Stellung. In der Schweiz gebe es zudem verschiedene kantonal und kommunal finanzierte Anlauf- und Beratungsstellen für Sexarbeitende. Weitere Massnahmen enthalte der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel, der auch den Bereich der sexuellen Ausbeutung erfasse.