Motionär Thierry Burkart (FDP/AG) kritisierte das Verbot, Unterhaltsstiftungen einzurichten, als "aus der Zeit gefallen". Die Schweiz habe kein taugliches Instrument, um einen Nachlass "dosiert" an die Nachkommen weitergeben zu können anstatt es "auf einen Schlag" an die Erbinnen und Erben auszuzahlen.
Familienstiftungen gibt es schon
Familienstiftungen dürften gemäss Zivilgesetzbuch keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken vornehmen, begründete Burkart die Motion. Sie dürften nur in bestimmten Situationen, wie etwa Erziehung, Ausstattung und Unterstützung Leistungen erbringen. Heute werde deshalb auf ausländische Instrumente ausgewichen.
Familienstiftungen gebe es schon und sie seien steuerlich schon geregelt, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die Kommissionsmehrheit. Nur ihr Zweck müsse angepasst werden. Details, etwa ob die Stiftungen abänderbar seien sollten oder zeitlich befristet, müssten aber noch diskutiert werden.
Den Allermeisten stelle sich das Problem nicht, sondern nur den Reichsten, entgegnete Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Der Finanzplatz Schweiz stehe unter Beobachtung verschiedener Staaten, gab sie zu bedenken. Es gebe zahlreiche offene Fragen, etwa ob es für Familienstiftungen ein eigenes Gesetz brauche.
Gerade für KMU-Betriebe biete eine Familienstiftung die Möglichkeit, die Nachfolge zu regeln, widersprach Erich Ettlin (Mitte/OW). Ausländische Stiftungen würden ja hierzulande akzeptiert.
Stiftungsrecht müsste revidiert werden
Der Bundesrat ist zwar gegen die Motion, aber offen für das Anliegen. Die Zulassung von Familienstiftungen müsste mit einer globalen Revision des Stiftungsrechts umgesetzt werden, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Auch bei der Besteuerung seien die Dinge nicht so einfach, wie die Befürworter sagten.
In seinen Augen stellen sich bei der Umsetzung des Anliegens dieselben Fragen wie bei der Einführung des Schweizer Trusts. Eine Vernehmlassung hatte aufgezeigt, dass ein solcher Trust nicht mehrheitsfähig wäre, namentlich wegen der Besteuerung.
Der Bundesrat wollte deshalb die vom Parlament gewünschte Vorlage zu einem Schweizer Trusts nicht ausarbeiten. Der Ständerat erklärte sich einverstanden, die Motion dazu abzuschreiben; der Nationalrat hat noch zu entscheiden.
Die Motion für die Zulassung von Familienunterhaltsstiftungen geht ebenfalls an den Nationalrat. Der Bundesrat will in der grossen Kammer beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln.