(sda) Das Parlament will einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat entsprechende Vorschläge des Bundesrates gutgeheissen. Im Nationalrat setzte sich eine Minderheit durch.

Der Bundesrat schlug die Einführung des vollen Lastenausgleichs zwischen den Kassen vor, weil das Parlament dies verlangt hatte. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 161 zu 34 Stimmen gut. Sie geht zurück an den Ständerat.

Von der Neuerung betroffen sind laut Angaben des Bundesrates vom vergangenen Mai jene 15 Kantone, die entweder einen Teil-Lastenausgleich oder gar keinen haben. Die übrigen elf Kantone haben bereits einen vollen Lastenausgleich.

Der Nationalrat beschloss den vollen Lastenausgleich auf Antrag der Minderheit seiner zuständigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Vor allem für Branchen, in denen viele Menschen mit Kindern Teilzeit arbeiteten und die Löhne tief seien, sei der volle Ausgleich wichtig, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE).

Der von der Mehrheit bevorzugte teilweise Lastenausgleich bringe hier nichts. Die Mehrheit wünschte diese Version, weil sie nicht zu stark in die Kompetenzen der Kantone eingreifen wollte. Die jetzige Situation sei vom Gesetzgeber gewollt, sagte Regine Sauter (FDP/ZH), und viele Branchenverbände wollten den vollen Ausgleich nicht.

Der Nationalrat will den Kantonen allerdings mehr Zeit geben für die Einführung des Lastenausgleichs. Sie sollen diesen innerhalb von drei Jahren einführen müssen. Der Ständerat hatte entsprechend dem Antrag des Bundesrates eine Frist von zwei Jahren einführen gesetzt.

Die Forderung nach dem vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen geht auf eine in den Räten angenommene Motion von des früheren Mitte-Ständerates Isidor Baumann (UR) zurück.