(sda) Das revidierte CO2-Gesetz regelt die Verminderung des CO2-Ausstosses in den Jahren 2025 bis 2030. Der Ständerat hat es bisher zweimal beraten und der Nationalrat einmal; er ist nächste Woche wieder am Zug. Nachfolgend wichtige umstrittene Punkte und bereits gefasste Beschlüsse:

Umstritten sind ...

Reduktionsziel: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Nationalrat will, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Klimaprojekten im Ausland. Der Ständerat will wie der Bundesrat eine Reduktion in erster Linie im Inland, nennt aber keine konkrete Zahl. Eine solche soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inland-Anteil bei rund zwei Dritteln gesehen.

Autos Und Lastwagen: Noch nicht einig sind sich die Räte über die Senkung der Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge. Der Nationalrat will jährliche Zwischenziele setzen, um bei neuen Personenwagen eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Zwischenziele soll es auch für leichte Nutzfahrzeuge geben. Der Ständerat hingegen will auf Zwischenziele verzichten. Aber auch er will ab 2030 für neue Personenwagen höchstens 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer und für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper noch maximal 90,6 Gramm CO2-Ausstoss zulassen.

Schwerverkehrsabgabe: Umstritten ist die Befreiung von Lastwagen mit alternativen Treibstoffen von der LSVA. Der Bundesrat beantragte eine Befreiung für E-Lastwagen bis Ende 2030. Der Ständerat plädiert für das geltende Recht und die Entscheidkompetenz über eine Befreiung für den Bundesrat. Dies soll gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt, das bis 23. Mai in der Vernehmlassung ist. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2031 auch E-Lastwagen die LSVA bezahlen müssen. Der Nationalrat hingegen will eine befristete und differenzierte Befreiung für Elektro-Lastwagen und Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen.

Ladestationen: Der Bundesrat will Lade-Infrastrukturen für Elektroautos, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen, bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Der Nationalrat kürzte diesen Förderbetrag auf maximal 20 Millionen Franken im Jahr und will ihn lediglich Basisinstallationen zugute kommen lassen. Der Ständerat hingegen will gar keine Förderung von Lade-Infrastrukturen. Er ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist.

Bus- Und Bahnverkehr: Umstritten ist, ab wann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen fallen soll. Der Ständerat will sie für Ortsbusse Anfang 2026 beenden und auf dem Land ab 2030 - es sei denn, es ist aus topografischen Gründen eine Ausnahme nötig. Der Nationalrat will die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen erst Anfang 2030 aufheben. Klar ist, dass ein besseres internationales Bahn-Angebot finanziell gefördert werden soll, besonders Nachtzüge.

Beschlossen sind ...

Co2-Abgabe: Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Beide Räte wollen zudem bis zu ein Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.

Treibstoffe: Verzichten wollen beide Räte auf die vom Bundesrat beantragte Überführungspflicht von erneuerbaren Treibstoffen. Laut Ständeratskommission hätte diese Überführungspflicht den Liter Treibstoff an der Zapfsäule um rund fünf Rappen verteuert. Der Ständerat hatte die Überführungspflicht zunächst noch unterstützt, der Nationalrat lehnte sie von Beginn weg ab. Der Ständerat schloss sich ihm nun an, auf Antrag seiner Umweltkommission. Diese hatte den Verzicht zugunsten einer breiten Akzeptanz des Gesetzes beantragt.

Flugverkehr: In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Das Parlament will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO2-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Eine Abgabe pro Flug mit Business- oder Privatjets haben beide Kammern abgelehnt.

Unternehmen: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO2-Ausstosses eingehen. Darin sind sich die Räte einig. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet. Drei Jahre nach dem Beginn einer Verminderungsverpflichtung müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und danach regelmässig aktualisieren.

Finanzmarkt: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über die Prüfung von klimabedingten finanziellen Risiken, etwa häufigere Unwetter und Dürren. Das Parlament fordert nicht nur regelmässige Berichte zu Prüfungsergebnissen, sondern auch Berichte über allfällige Massnahmen für das Finanzsystem.