(sda) Der Nationalrat will keine Rückkehr zur langjährigen Praxis beim Import von Weichweizen zur Stärkeproduktion. Er hat sich am Mittwoch bei der Beratung des Zollgesetzes gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen hätte.

Mit 96 zu 85 Stimmen bei neun Enthaltungen nahm der Rat zwei Einzelanträge von Martina Munz (SP/SH) und Kathrin Bertschy (GLP/BE) auf Streichung der Bestimmung an - gegen den Willen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N).

Aktuell kann Weichweizen zur Herstellung von Stärke zu einem reduzierten Zollansatz von 10 Rappen pro 100 Kilogramm eingeführt werden, wenn daraus mindestens 75 Prozent Mehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird. Brotgetreideimporte innerhalb des Zollkontingents unterliegen derzeit hingegen einem Grenzschutz von 23 Franken je 100 Kilo.

Allerdings liegt der verlangte Anteil erst seit Anfang 2023 bei 75 Prozent, zuvor waren es 55 Prozent. Die WAK-N wollte es mit ihrem Antrag ermöglichen, den Minimalanteil wieder zu senken.

Die Befürworter argumentierten, ohne die Bestimmung sei die Stärkeproduktion in der Schweiz gefährdet. Dagegen sah die Gegenseite darin eine versteckte Subvention für grosse Getreidemühlen. Es bedeute eine unzulässige Verzerrung des Wettbewerbs, wenn grössere Mengen Backmehl aus zum reduzierten Zollsatz importiertem Getreide auf den Markt gelangten.

Die Gegnerschaft erinnerte zudem daran, dass der Nationalrat in der Wintersession eine Motion des früheren Aargauer SVP-Ständerats Hansjörg Knecht mit dem gleichen Anliegen abgelehnt habe.

Hintergrund der Erhöhung des verlangten Anteils auf 75 Prozent von Anfang vergangenen Jahres ist ein Beschwerdeentscheid des Bundesrats aus dem Jahr 2015. Beschwerde eingereicht hatte damals eine Anwaltskanzlei im Auftrag kleinerer Getreidemühlen. Diese argumentierten, sie würden unfair konkurrenziert.