Bereits in der Wintersession 2023 respektive in der Frühjahrssession hatten National- und Ständerat beschlossen, dass künftig als Härtefall gelten soll, wer eine gewalttätige Beziehung verlässt. Dies bedeutet, dass Betroffene ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr verlieren.
Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). In ihr wird der Begriff der häuslichen Gewalt konkretisiert. Kriterien für das Feststellen häuslicher Gewalt werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet.
Zu den genannten Hinweisen auf häusliche Gewalt zählt unter anderem, dass jemand als Opfer gemäss Opferhilfegesetz anerkannt wurde, sich ärztlich behandeln lassen musste, oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.
Uneinig waren die Räte vor der Nationalratsdebatte am Montag zum einen noch darüber, ob auch die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Fachstelle als Hinweis auf häusliche Gewalt gelten soll. Der Ständerat hatte im Februar die entsprechende Bestimmung aus dem Gesetzestext gestrichen. Mit der Bestimmung überlasse man es privaten Organisationen, häusliche Gewalt zu beweisen, sagte damals etwa der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder. Dies gehe zu weit.
Mit 126 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen votierte der Nationalrat nun am Montag für einen Kompromissvorschlag. Demnach soll als Gewaltopfer gelten, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht. Die Inanspruchnahme einer Beratung soll dagegen nicht mehr ausreichen.
Eine SVP-Minderheit der SPK-N beantragte, der Nationalrat solle sich dem Ständerat in der Sache anschliessen, vermochte sich jedoch nicht durchzusetzen.
In einem zweiten Punkt schwenkte der Nationalrat auf die Linie des Ständerats ein. Er erklärte sich einverstanden, eine Bestimmung zu streichen, die für Opfer häuslicher Gewalt vorübergehende Ausnahmen von den im Ausländer- und Integrationsgesetz vorgesehenen Integrationskriterien vorsah. Eine linke Kommissionsminderheit, die an der Ausnahmebestimmung festhalten wollte, fand für ihr Anliegen keine Mehrheit.
Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.