Am weitesten geht der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni, welcher ein Verbot von bezahlten Sammlungen von Unterschriften will. Der Glarner FDP-Ständerat Benjamin Mühlemann möchte rechtliche Grundlagen, damit solche Sammlungen künftig digital stattfinden.
Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga möchte mit Offenlegungspflichten für Initiativkomitees mehr Transparenz in diesem Bereich schaffen.
Der Bundesrat lehnt diese Vorstösse ab. Er sagt unter anderem, ein umfassendes Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln könne den Zugang zu den Volksrechten für gewisse Akteure einschränken. Ein Verbot könne dazu führen, dass nur noch Gruppierungen mit etablierten Strukturen die notwendige Unterschriftenzahl erreichten.
Ja sagt der Bundesrat hingegen zu einem Vorstoss von Matthias Michel (FDP/ZG), der ein Pilotprojekt zum elektronischen Sammeln von Unterschriften fordert. Auch darüber entscheidet der Ständerat am Mittwoch. Der Bundesrat hat ein solches Projekt bereits in Auftrag gegeben.
Strafanzeigen sind eingereicht
Anfang September hatten die Tamedia-Zeitungen berichtet, mutmasslich seien in der Schweiz Tausende Unterschriften für Volksinitiativen gefälscht worden. Die Bundeskanzlei reichte schon 2022 Strafanzeige gegen Unbekannt ein und hat diese Anzeige seither nach eigenen Angaben mehrfach um neue Verdachtsfälle ergänzt.
Die Bundeskanzlei hat kürzlich ein erstes Rundtischgespräch durchgeführt, um zusammen mit Interessenverbänden einen Verhaltenskodex für die Sammeltätigkeit zu erarbeiten.