Der Bundesrat will mit den Gesetzesänderungen einen Auftrag des Parlaments umzusetzen. Im Ständerat waren sie völlig unbestritten. Mit 28 zu 2 Stimmen sagte er am Mittwoch Ja zur Vorlage. Diese geht nun an den Nationalrat.
Demnach sollen sich die Kantone zu den Prämien der Kassen auf ihrem Gebiet äussern können, bevor das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sie genehmigt. Heute können die Kantone nur zu den geschätzten Kosten in ihrem Gebiet Stellung nehmen.
Neu sollen sich die Kantone zur Schätzung der Gesundheitskosten sowie zu den von den Kassen zur Genehmigung vorgelegten Prämienvorschlägen äussern können. Auf die dafür nötigen Informationen erhalten die Kantone Anspruch.
Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz auch punkto Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien anpassen. Der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen sieht vor, dass Geld zurückerstattet wird, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten im Kanton liegen.
Während dieses Geld heute allen Versicherten zurückerstattet wird, sollen neu Versicherte mit voller Prämienverbilligung kein Geld mehr erhalten. Stattdessen soll dieses dem Kanton zurückgegeben werden. Die heutige Situation mit der Rückerstattung an alle Versicherten sei für die Kantone ungerecht, schrieb der Bundesrat.