(sda) Heute Dienstag entscheidet der Ständerat, ob künftig in der Schweiz jede Person einzeln besteuert werden soll, unabhängig vom Zivilstand. Die kleine Kammer befasst sich mit dem Gesetz über die Individualbesteuerung. Der Entscheid dürfte knapp werden.

Denn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die Vorlage mit hauchdünnem Mehr angenommen, mit einer Enthaltung und dem Stichentscheid ihres Präsidenten Hans Wicki (FDP/NW). Der Nationalrat hiess das Gesetz im September 2024 als Erstrat gut, mit knappem Mehr.

Minderheit will nicht eintreten

Im Ständerat will eine starke Minderheit gar nicht auf die in der Vernehmlassung kritisierte Vorlage eintreten. Folgt der Ständerat dieser Minderheit, wäre der Nationalrat wieder an der Reihe. Erst mit einem zweiten Nichteintretensentscheid würde das Vorhaben scheitern, und die Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen käme in diesem Fall ohne Gegenvorschlag an die Urne.

Die Fdp Frauen reichten ihr Begehren trotz der Arbeiten des Bundesrates am Gesetz ein, um den Druck für die Einführung der individuellen und vom Zivilstand unabhängigen Besteuerung aufrecht zu erhalten. Über die Parole zur Initiative will das Parlament erst nach den Beratungen über den Gesetzesentwurf entscheiden.

Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Partner respektive Partnerinnen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.

Rücksicht auf ungleiche Einkommen

Die befürwortende Mehrheit der WAK-S will am Gesetz über die Individualbesteuerung einige Änderungen vornehmen und damit mehr Rücksicht nehmen auf Ehepaare mit sehr ungleicher Einkommenssituation. Sie fordert eine Möglichkeit, kinderbezogene Abzüge vom einen auf den andern Elternteil zu übertragen.

Der Bundesrat schätzt, dass mit der individuellen Besteuerung Bund und Kantone jährlich rund eine Milliarden Franken weniger aus der Bundessteuer erhalten. Um den Ausfall in Grenzen zu halten, will die WAK-Mehrheit die Kinderabzüge weniger stark erhöhen als Bundesrat und Nationalrat, nämlich statt auf 12'000 Franken auf 10'700 Franken.

Ausserdem möchte die WAK-S, dass Ehepaare zwar getrennt veranlagt werden, aber dennoch eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollen. Das würde die Übertragung der kinderbezogenen Abzüge bei verheirateten Eltern administrativ einfacher machen.