(sda) Morde sollen in der Schweiz nicht mehr verjähren. Eine Mehrheit im Ständerat will das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz entsprechend anpassen, trotz Bedenken. Ausserdem hat das Parlament eine Motion überwiesen, um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen unverjährbar zu machen.

Mit 34 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Donnerstag Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-S), mit der Mord zu einer unverjährbaren Straftat werden soll. Mitte und SP wollten nicht darauf eintreten, unterlagen aber klar. Nun hat der Nationalrat das Wort.

Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben und verlangt, dass die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufgehoben wird. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in der Vorlage auf Mord. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben auf Ablehnung.

Ganz wenige und ganz schwere Fälle

Die Änderung betreffe ganz wenige, aber ganz schwere Fälle, sagte Kommissionspräsident Daniel Jositsch (SP/ZH). Er erinnerte an die Morde an Kindern in den Siebziger- und Achtzigerjahren. "Sie sind für die Angehörigen auch nach dreissig oder vierzig Jahren eine starke Belastung."

Neue technische Methoden liessen es zu, Delikte auch nach Jahren noch nachzuweisen. Die Änderung des Strafgesetzbuches betrifft Delikte, die bei der Inkraftsetzung noch nicht verjährt sind. Wäre das also 2025, wären es ab 1995 begangene Taten.

Carlo Sommaruga (SP/GE) widersprach namens der ablehnenden Minderheit, dass Morde heute fast immer aufgeklärt werden könnten, da Täter und Opfer sich oft kennen würden. Moderne Technologien würden ihren Beitrag dazu leisten.

Und im Unterschied zu unverjährbaren Delikten an Kindern, die oft erst in Kenntnis der Justiz gebracht würden, wenn sich die erwachsen gewordenen Opfer an die Polizei wendeten, würden Ermittler in der Regel rasch auf Morde aufmerksam. Auch der Bundesrat betrachtete das Vorhaben kritisch, stellte aber keinen Ablehnungsantrag.

Angehörige könnten enttäuscht werden

Sommaruga und Justizminister Beat Jans erinnerten an den Fall des 1995 in Genf getöteten ägyptischen Diplomaten. Gesicherte DNA-Spuren hätten gemäss Bundesstrafgerichtsentscheid vom vergangenen Februar nicht genügt, um den Beschuldigten wegen Mordes zu verurteilen.

"Unverjährbarkeit kann nicht verhindern, dass Erwartungen von Angehörigen enttäuscht werden", sagte Jans dazu. Der Bundesrat wünscht, dass die Frist zur Verfolgungsverjährung im Sinne der Eingaben im Vernehmlassungsverfahren geprüft wird.

Unverjährbar sind gemäss Schweizer Strafrecht unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und verschiedene Sexualstraftaten an Kindern. Stimmt auch der Nationalrat der Vorlage zu, würde Mord zu dieser Liste hinzugefügt.

Der Ständerat fällte noch einen weiteren Entscheid: Nicht nur Sexualdelikte an Kindern, sondern auch sexueller Missbrauch von unter 16-Jährigen sollen unverjährbar sein. Der Ständerat überwies mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion von SVP-Nationalrat Mike Egger (SVP/SG) dazu, gegen den Willen des Bundesrates.

"Opfer haben lebenslänglich"

Im Ständerat setzte sich eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) durch. "Die Betroffenen haben lebenslänglich", sagte er. Gerade Missbräuche zwischen 12 und 16 Jahren erschwerten die emotionale Entwicklung der Opfer. Es sei schlimm für sie, wenn sie eines Tages das an ihnen verübte Delikt nicht mehr anzeigen könnten.

Justizminister Jans wehrte sich vergeblich gegen die Forderung. "Das Höchstalter 16 für Unverjährbarkeit würde über das Ziel hinausschiessen", mahnte er. Denn unverjährbar werden könnten so auch Sexualstraftaten unter jungen Erwachsenen, bei denen die ältere Person 20 und die jüngere nur wenig unter 16 Jahre alt sei.

Egger hatte die Motion mit Fällen von sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche begründet. In einem Bericht im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz seien gut tausend Fälle erfasst worden, drei Viertel davon mit minderjährigen Opfern. Zahlreiche dieser Taten müssten ungesühnt bleiben, weil sie verjährt seien.