Eine knappe Mehrheit der Kommission hatte argumentiert, nach dem Ja von Volk und Ständen zur 13. AHV-Rente seien AHV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen (EL) besser gestellt als IV-Bezüger mit EL.
Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen "Dreizehnten", der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden.
Eine Mehrheit des Ständerat teilte nun aber die Argumentation des Bundesrats, der sagte, eine Annahme der Motion würde nur neue Ungleichbehandlungen schaffen. Ausserdem wären hohe Zusatzkosten die Folge.