(sda) Bei der Einführung der vom Zivilstand unabhängigen Besteuerung ist ein zentraler Punkt geklärt. Der Ständerat verzichtet auf einen Ausgleich für Elternpaare mit stark unterschiedlichen oder nur einem Einkommen.

Umstritten war, wer bei der Bundessteuer den Kinderabzug geltend machen kann. Der Bundesrat will, dass beide Elternteile je die Hälfte der neu vorgeschlagenen 12'000 Franken abziehen können. Der Nationalrat wollte es ebenso halten, und der Ständerat folgte am Dienstag mit knappstem Mehr.

Der Ständerat wollte bisher die Möglichkeit schaffen, Abzüge von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Der Abzug sollte nicht verfallen, wenn eines der Einkommen zu tief ist, um ihn anzumelden. Die Befürworter dieses Modells argumentierten mit Gerechtigkeit und der Freiheit, ein Familienmodell zu wählen.

Die Kommissionsminderheit, die dem Nationalrat folgen wollte, argumentierte mit mehr Kosten und Aufwand. Was die Mehrheit wolle, widerspreche dem Ziel, Erwerbsanreize zu schaffen. Sie setzte sich schliesslich durch, mit Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR).