(sda) Die Schweizer Armee soll ihren Personal-Höchstbestand angesichts der geopolitischen Lage für eine gewisse Zeit überschreiten dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.

Mit 27 zu 10 Stimmen passte die kleine Kammer die rechtlichen Grundlagen der Armeeorganisation an. Dagegen stimmte die Ratslinke. Über die Vorlage muss noch der Nationalrat entscheiden.

Die heutigen rechtlichen Grundlagen legen den Sollbestand der Armee auf 100'000 und den Effektivbestand auf höchstens 140'000 Militärdienstpflichtige fest. Weil bei einem Aufgebot nicht alle Eingeteilten einrücken, braucht es den um 40'000 Personen höheren Effektivbestand. Zurzeit liegt der Effektivbestand bei rund 147'000 Armeeangehörigen, also 5 Prozent über der in der Armeeorganisation festgehaltenen Obergrenze.

Wegen der aktuellen Bedrohungslage will der Ständerat wie der Bundesrat den gesetzlich vorgeschriebenen Effektivbestand vorübergehend und während längstens fünf Jahren überschreiten können. Ein genügender Bestand sei insbesondere wichtig, um die Durchhaltefähigkeit bei länger dauernden Einsätzen sicherzustellen, sagte Kommissionssprecher Werner Salzmann (SVP/BE).

Flexiblere Dienste

Im Rahmen der gleichen Vorlage sagte die kleine Kammer mit 32 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen Ja zu etlichen Änderungen im Militärgesetz. Unter anderem sollen Ausbildungen und Wiederholungskurse besser vereinbar gestaltet werden mit dem Berufs- und Privatleben. Die Gesamtanzahl von Diensttagen bleibt aber für die meisten Armeeangehörigen unverändert.

Die Änderungen waren im Ständerat in weiten Teilen unbestritten. Die kleine Kammer sprach sich aber gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Mindestdauer der Rekrutenschule (RS) aus. Die Landesregierung solle klarere Eckwerte für eine Mindestdauer von Rekrutenschulen definieren, sagte Kommissionssprecher Salzmann.

Mehr Kompetenzen für den Bundesrat

Zudem beschloss der Ständerat, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, ohne Genehmigung der Bundesversammlung bewaffnete Armeeangehörige für länger als drei Wochen dauernde Assistenzdiensteinsätze im Ausland aufbieten zu können. Heute sind solche genehmigungsfreien Einsätze nur für bis zu 18 Armeeangehörigen möglich.

Künftig soll die Anzahl der Armeeangehörigen nach dem Bedürfnis des Einsatzes ausgerichtet werden. Die heutige Regelung sei zu rigide, um flexibel handeln zu können, sagte Kommissionssprecher Salzmann. Die unterlegene Minderheit warnte vor einer zu grossen Kompetenzabtretung an den Bundesrat.

Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen für die Regelung von Kompensationsgeschäften für Rüstungseinkäufe im Ausland war der Ständerat einverstanden. Die Voraussetzungen, Grenzen und auch die Kontrolle von Kompensationsgeschäften sind heute nicht formell geregelt und sollen neu im Militärgesetz verankert werden.

Kampf gegen Cyberangriffe

Verbessert werden soll mit der Vorlage auch der Schutz vor Cyberbedrohungen: Die Armee soll in Krisenlagen nicht wie heute nur auf Gegenstände wie Gebäude oder Fahrzeuge zurückgreifen können. Neu soll sie zum Beispiel auch Strom, Daten und Funkfrequenzen, immaterielle Güter sowie Arbeits- und Dienstleistungen requirieren können.

Die Requisition diene der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit, schrieb der Bundesrat. Es gehe darum, Güter und Dienstleistungen zur Hand zu haben, die für die Armee oder auch die Sicherheit unerlässlich seien. Neu sollen Requirierungen nicht mehr nur im Aktiv- und Assistenzdienst möglich seien, sondern in allen Lagen.

Der Bundesrat will so auf neue Konfliktformen reagieren können. Verteidigung bestehe heute nicht nur aus der Abwehr eines bewaffneten militärischen Angriffs durch einen andern Staat, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Cyberangriffe und andere hybride Bedrohungen müssten noch keinen Assistenzdienst auslösen, könnten aber Requisitionen erfordern.