(sda) Der Nationalrat wird am Donnerstag über ein mögliches Böller-Verbot abstimmen. Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich Knallgeräusche erzeugen.

Wer bestimmte Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Die zuständige Nationalratskommission, die den Gesetzesentwurf erarbeitet hat, will auch eine Ausweispflicht auf besonders lautes Feuerwerk. Für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen wäre ausserdem eine Abbrandbewilligung erforderlich.

Die Gesetzesänderungen sind ein indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will. Die im November 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative verlangt den Verkauf und das Verwenden von lautem Feuerwerk generell verbietet. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen die kantonalen Behörden Ausnahmen bewilligen können.

Dem Bundesrat gehen sowohl die Feuerwerksinitiative als auch der indirekte Gegenvorschlag der zuständigen Nationalratskommission zu weit. Die Landesregierung befürwortet das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese würden von immer mehr Menschen als störend erachtet werden. Ansonsten sollen die Kantone nach Ansicht des Bundesrats selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen.

Die von der Kommission vorgeschlagene Ausweispflicht würde laut der Landesregierung zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche.

Das Nein zur Initiative begründet der Bundesrat damit, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1.-August-Feier, für viele Menschen zur Tradition gehöre. Getragen wird die Initiative vom gleichnamigen Verein und verschiedenen Tierschutz-Organisationen.