Mit 28 zu 13 Stimmen und mit einer Enthaltung sagte der Ständerat am Dienstag Ja zu Änderungen im Bundessteuer- und im Steuerharmonisierungsgesetz. Der Nationalrat hatte bereits zuvor zugestimmt. Im Ständerat kamen die Nein-Stimmen von SP und Grünen sowie aus der Mitte-Gruppe.
Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen sollen sich so besser erholen können, lautete der Tenor. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Die befürwortende Mehrheit argumentierte mit der Steuergerechtigkeit.
Zugute kommen sollen die Neuerungen ausdrücklich allen Betrieben sowie selbstständig Erwerbstätigen. Es sei auch steuersystematisch richtig, real erlittene Verluste nicht mit Steuern zu belasten, argumentierte die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S). Profitieren können aber auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigen, bevor sie Gewinne erzielen.
"Steuergeschenk für Grosskonzerne"
Die Minderheit war namentlich wegen der voraussichtlichen Einnahmenausfälle gegen die Vorlage. Peter Hegglin (Mitte/ZG) nannte Schätzungen von 45 Millionen Franken zulasten des Bundes und 75 Millionen Franken zulasten der Kantone. Laut den Befürwortern hingegen lassen sich die Ausfälle nicht schätzen.
Sollen Verluste aus der Zeit der Pandemie von den Steuern abgezogen werden können, müsste die Vorlage Anfang 2028 in Kraft treten. Eine Mehrheit der Kantone und auch der Bundesrat lehnen die Vorlage ab.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagte zu ihrem Nichteintretensantrag, bei der Unternehmenssteuerreform III sei eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung seinerzeit abgelehnt und daher nicht weiterverfolgt worden. Auf die nicht dringliche Vorlage solle auch angesichts der finanziellen Lage verzichtet werden.