(sda) Nach dem Ständerat hat sich am Montag auch der Nationalrat für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörige ausgesprochen. Die grosse Kammer präzisierte zudem den Kreis der Anspruchsberechtigten. Der Ständerat muss sich somit erneut mit der Vorlage befassen.

Mit 124 Ja- gegen 66 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Montag dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission (RK-N) abgeänderten Version in der Gesamtabstimmung zu.

Einzig eine Minderheit aus SVP-Vertretenden wollte nicht auf die bundesrätliche Vorlage eintreten. Diese beinhalte eine Ungleichbehandlung für Opfer anderer Katastrophen. "Die Subsidiarität wird hier schwer verletzt", sagte Manfred Bühler (SVP/BE) namens der Minderheit im Rat.

Der Bund habe keine Schuld an dem Drama und die Schweiz ein "ausgeklügeltes Sozialversicherungssystem", so Bühler. Dieses könne dem Drama gerecht werden. Verantwortung für die Opfer müssten die Gemeinde und der Kanton Wallis übernehmen. Der Bund könne höchstens als Mediator auftreten.

Mehrheit hält Handeln des Bundes für richtig

"Die Gleichbehandlung ist eine wichtige Maxime im Rechtsstaat", sagte Barbara Steinemann (SVP/ZH). "Deshalb eine 'Lex Crans Montana' zu schaffen, ist heikel", so die Nationalrätin namens der SVP-Fraktion. Zuerst müssten sich die Verantwortlichen im Wallis bewegen. Crans-Montana sei keine Naturkatastrophe wie der Bergsturz von Blatten VS gewesen, sondern ein menschliches Versagen.

Der Nichteintretensantrag war im Rat allerdings chancenlos, wie sich anhand der Fraktionsvoten früh abzeichnete. "Dieser Fonds ist ein Zeichen der Solidarität, nicht eine Vorwegnahme der Frage der rechtlichen Verantwortung", sagte Patricia Von Falkenstein (LDP/BS) namens der FDP-Fraktion im Rat.

"Die grosse Anzahl Opfer rechtfertigt ein Handeln des Bundes", sagte Philipp Bregy (Mitte/VS). "Es gibt Situationen, da darf die Angst vor einem Präjudiz ein Handeln nicht verhindern."

"Es sind über 150 Jugendliche, die lebenslänglich die physischen und psychischen Folgen der Katastrophe tragen", sagte Jessica Jaccoud (VD) namens der SP-Fraktion. Mitgefühl reiche nicht, dem müssten Taten folgen. "Das ist genau der Sinn dieses dringlichen Gesetzes, dass wir heute beraten."

"Vergessen wir nicht, dass wir auch profitiert haben von unserem europäischen Netz", sagte Céline Weber (GLP/VD). Und das, obwohl die Schweiz eigentlich nicht Teil des Katastrophenmechanismus der EU sei. Man habe für die Hilfe keine Rechnung bekommen.

"Dies ist eine ausserordentliche Massnahme. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana ist aber kein Ereignis wie jedes andere", sagte Meret Schneider (ZH) für die Grüne Fraktion. Ausserordentliche Situationen erforderten ausserordentliche Massnahmen.

Die grosse Kammer trat denn auch mit 128 gegen 61 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein.

Nationalrat konkretisiert Kreis der Berechtigten

Analog zum Ständerat sprach der Nationalrat denn auch maximal 7,8 Millionen Franken Soforthilfe für die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige. Eine SVP-Minderheit, die einen maximalen Betrag von 6,3 Millionen Franken sprechen wollte, unterlag im Rat genauso wie eine weitere, welche den Pauschalbetrag nur Angehörigen von Toten sowie stationär behandelten Opfern auszahlen lassen wollte.

Mit den Entscheiden folgte der Nationalrat seiner Rechtskommission. Diese hatte vorgeschlagen, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern - im Härtefall - auch den ambulant im Spital Behandelten. Nach dem Willen des Nationalrates sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich: Der Ständerat stimmte im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zwar für die Version des Bundesrates, wonach jeder Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hatte, der Pauschalbetrag ausgerichtet wird.

Im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses hatte die kleine Kammer allerdings für den Betrag in der Höhe von 7,8 Millionen Franken votiert - was in der Theorie ebenjenen 50'000 Franken für alle bei dem Brand schwer Verletzten, also auch den ambulant Behandelten, entspricht.

Der Ständerat muss sich in der laufenden Session somit erneut mit dem Geschäft befassen.

Bei dem Brand in der Bar "Le Constellation" in Crans-Montana in der Silvesternacht kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen - 85 von ihnen stationär.

Wie schon der Ständerat hiess die grosse Kammer Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Darin enthalten sind die Mittel für die Soforthilfe, aber auch Gelder für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.