Die im Rat debattierten Forderungen reichten von einem härteren Umgang mit kriminellen Asylsuchenden über die Bekämpfung von Gewaltextremismus bis hin zu einem besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Vor allen Dingen sprach sich der Rat entgegen dem Willen des Bundesrates für eine "neue" Asylstrategie aus. Der Vorschlag kam von der SVP-Fraktion. Er verlangt unter anderem, dass die Anzahl der Asylgesuche deutlich eingeschränkt wird, gleiches soll für den Familiennachzug gelten.
Auch sollten die Anzahl der Asylgesuche und die Asylkosten deutlich reduziert und die Asylkriminalität eingeschränkt werden. Asyl- und Beschwerdeverfahren müssten beschleunigt werden, Rückführungen erhöht.
Vorstösse torpedieren laut Bundesrat Asylstrategie
Die Asylpolitik des Bundes sei gescheitert. Beschwerden hätten deutlich zugenommen, Pendenzen seien gestiegen, die Kosten hätten sich verdoppelt. "Diese Asylpolitik ist nichts anderes als eine Zumutung für unsere Bevölkerung", sagte SVP-Asylchef Pascal Schmid (TG) während der Debatte. Die Asylstrategie 2027 des Bundesrates sei nur eine kosmetische Massnahme in einem dysfunktionalen System, hiess es im Motionstext.
Wie schon am Vortag beantragte der Bundesrat vergeblich die Ablehnung der Asyl-Vorstösse. Es sei eine Strategie aller drei Staatsebenen, diese nähmen die Aufgabe ernst, bemerkte er mit Blick auf die sich in der Erarbeitung befindende Asylstrategie 2027.
Was man mit der Annahme der Vorstösse bewirke sei "schlicht und einfach, dass die Ziele, die Sie ja selber verfolgen, noch langsamer erreicht werden", sagte Bundesrat Beat Jans. "Und die meisten europäischen Länder oder viele haben noch mehr einen deutlich höheren Flüchtlingsanteil als wir", so der Bundesrat weiter.
Eine gleichlautende Motion von Hannes Germann (SVP/SH) war am Vortag im Ständerat ebenfalls angenommen worden. Faktisch muss der Vorstoss noch von der anderen Parlamentskammer angenommen werden. Dies gilt aber als Formsache. Gleiches gilt für eine weitere, im Rat am Mittwoch ebenfalls angenommene SVP-Motion für zehntägige Ausgangssperren oder Inhaftierungen von renitenten Asylsuchenden in Bundesasylzentren.
Veranstalter von Demonstrationen sollen haften
Angenommen wurde derweil auch ein Vorstoss zur Abwälzung der Sicherheitskosten von gewaltsam eskalierten Demonstrationen auf die Veranstalter aus den Reihen der Mitte-Fraktion. Jüngst kam es bei verschiedenen Demonstrationen - etwa am 11. Oktober des vergangenen Jahres in Bern zum Thema Gaza und Palästina - zu Gewalt und Sachbeschädigung. Eine Motion aus der FDP-Fraktion, die vorschlug, die Maximaldauer vorläufiger Festnahmen von 24 auf 48 Stunden zu verlängern, fand in diesem Zusammenhang ebenso eine Mehrheit.
Auch ein Vorstoss von Jacqueline De Quattro (FDP/VD) zum Einbezug von Gewaltextremismus als Bedrohung im Nachrichtendienstgesetz - eine Voraussetzung für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen - wurde mit deutlichem Mehr angenommen. Auch im Themenbereich Gewaltextremismus hatte der Bundesrat alle Motionen zur Ablehnung empfohlen.
Verfahren bei Tätern ohne Wohnsitz vereinfachen
Annahme beantragt hatte die Landesregierung für eine Motion aus den Reihen der GLP, die vereinfachte Verfahren bei Mehrfachtätern ohne ordentlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus für die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft verlangte. Diesmal mit Erfolg: der Rat nahm den Vorstoss ohne Abstimmung an.
Entgegen dem Willen des Bundesrates wiederum nahm der Rat eine weitere GLP-Motion an zur Stärkung der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft für die Verfolgung von Fällen von Geldwäscherei, Cybercrime und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität.
Zudem sollen die Kompetenzen des Bundes zur Verhinderung ausländischer Einmischung, die die öffentliche Debatte und die demokratischen Prozesse in der Schweiz beeinflussen könnte, gestärkt werden. Ein entsprechender Vorstoss aus der Mitte-Fraktion fand im Rat ebenfalls Gehör. Verteidigungsminister Martin Pfister beantragte die Ablehnung, "weil der Bund in diesen beiden Bereichen schon tätig ist", sagte er mit Blick auf das an den Rat überwiesene Nachrichendienstgesetz.
Mehr Schutz für Frauen ohne Aufenthaltsrecht
Unterstützt wurde schliesslich, diesmal wieder mit dem Wohlwollen der Landesregierung, auch ein Vorstoss zum Schutz von Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt ohne geregelten Aufenthaltsstatus aus den Reihen der SP.
Der Bundesrat wird darin beauftragt, dass Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind und sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, eine Strafanzeige einreichen können. Dies ohne eine Verpflichtung der Behörden, den Straftatbestand des illegalen Aufenthalts zur Anzeige zu bringen.
Entgegen dem Willen des Bundesrates nahm der Rat aber auch einen weiteren SP-Vorstoss an für eine Aus- und Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich sexualisierte, häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt. Dafür soll der Bundesrat gesetzliche Grundlagen schaffen.