(sda) Lernende von ennet der Landesgrenzen, die in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren, sollen für ihre ganze Lehrzeit nur noch eine Grenzgänger-Bewilligung für die gesamte Lehrzeit einholen müssen. Das fordert das Parlament mit einer Motion.

Mit 132 zu 59 Stimmen überwies der Nationalrat am Mittwoch einen Vorstoss von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR). Er hatte kritisiert, dass Grenzgänger-Bewilligungen für Lernende nur für ein Jahr erteilt würden. Es sei nicht ersichtlich, weshalb nicht eine Bewilligung für die gesamte Lehrzeit ausgestellt werde. Das wäre weniger aufwendig.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts seien Vorschriften nicht angezeigt, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger in einer Berufslehre gegenüber Studierenden besserstelle. Zudem werde bei der Verlängerung der Bewilligung geprüft, ob das Lehrverhältnis noch bestehe.

Die Mehrheit im Nationalrat sah es indessen gleich wie der Ständerat. Sollte eine Regelung im Ausländergesetz nicht möglich sein, müsste für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in einer Berufslehre ein eigener Status geschaffen werden. In der Regel seien sie jünger als Studierende und wohnten noch bei ihren Eltern.

Die Minderheit hätte dem Bundesrat folgen wollen. Angesichts von rund 480 Grenzgänger-Bewilligungen im Jahr für Lehrlinge und Lehrtöchter sei der Aufwand für die Kantonsbehörden vertretbar. Auch könnten die Kantone mit der jährlichen Verlängerung prüfen, ob die Voraussetzung für die Bewilligung noch erfüllt seien.