Nach Abbruch der Frühlingssession stellte sich die Frage, wie tagen, wenn man nicht zusammensitzen kann? Für die Kommissionen gelten dieselben Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesrates: Die Kommissionsmitglieder müssen den Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Und da eignen sich die Räumlichkeiten des Parlamentsgebäudes nicht für alle Kommissionen. In diesem Podcast schildern wir, wie die Kommissionen in der momentanen Ausnahmesituation tagen.