Sorgen bereiten die Perspektiven des Finanzplanes 2001, wo die Erreichung des Haushaltzieles gefährdet scheint. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seinen Anstrengungen, den neuen Ausgabenbegehrlichkeiten an den Bundeshaushalt entgegenzutreten. Sie appelliert an die finanzpolitische Verantwortung der Legislativkommissionen und des Parlamentes, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredite nicht aufzustocken.

Neue Begehrlichkeiten gefährden das Haushaltsziel: Die Finanzkommission des Nationalrates liess sich über die vorliegenden globalen Zahlen des Budgets 2000 und die Zahlen des Finanzplanes 2001 - 2003 orientieren. Das Budget des Bundes für das Jahr 2000 erfüllt mit einem Defizit von unter 2 Milliarden Franken das Haushaltsziel. Zur Erreichung des Ziels im Jahr 2001 sind aber weiterhin grosse Anstrengungen und Finanzdisziplin nötig. Gemäss dem aktuellen Zahlenstand wird die Defizitobergrenze der Verfassung im Jahr 2001 schon um rund eine halbe Milliarde überschritten. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seinen Anstrengungen, den Ausgabenbegehrlichkeiten an den Bundeshaushalt entgegenzutreten. Sie appelliert an die finanzpolitische Verantwortung der Legislativkommissionen und des Parlamentes, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredite nicht aufzustocken.

99.037 Subventionen durchleuchtet: Das Subventionsgesetz verpflichtet den Bundesrat, die Bundessubventionen periodisch zu überprüfen. Im ersten Bericht vom 25.6.1997 wurden von rund 400 Subventionspositionen deren 159 überprüft. Im zweiten Bericht vom 14.4.1999 folgten 200 weitere überprüfungen. Die Kommission nahm den sehr informativen Bericht, welcher der öffentlichkeit unter http://wwwe.root.admin.ch/efv/ap/apsu/d/facceuil.htm zugänglich ist, zustimmend zur Kenntnis. Sie beauftragte die Subkommissionen, beim Voranschlag 2000 eine Auswahl von Subventionen vertieft zu prüfen und dem festgestellten Handlungsbedarf Taten folgen zu lassen.

99.023 Mitbericht zum neuen Pensionskassengesetz: Die Kommission verabschiedete einen Mitbericht zu Handen der Staatspolitischen Kommission. Die Finanzkommission begrüsst die Verselbständigung der Bundespensionskasse. Sie unterstützt die vorgesehene Ausfinanzierung der Bundespensionskasse. Dabei soll in einem ersten Schritt der bestehende Fehlbetrag eingefroren und von den Arbeitgebern als Schuld anerkannt werden. In einem zweiten Schritt muss eine Umfinanzierung erfolgen, indem die vorhandenen Mittel von zwei Drittel des Deckungskapitals durch die (neue) Pensionskasse am Kapitalmarkt angelegt werden können. Die eigentliche Ausfinanzierung der neuen Bundespensionskasse wird erst in einem dritten Schritt, durch Mittelaufnahme des Bundes am Kapitalmarkt erfolgen, wobei die Finanzkommission ausdrücklich begrüsst, dass der Bund seinen Teil des Fehlbetrags tilgen will. Beim Versicherungsprinzip hält die Finanzkommission einen übergang zu Mischformen und eine Abkehr vom reinen Leistungsprimat für prüfenswert, da auf diese Weise eine Entzerrung "verkehrter Solidaritäten" erfolgen kann, die als stossend empfunden werden.

Die Kommission stimmte einem Postulat der Finanzkommission zu, das den Bundesrat ersucht, nach Ablauf von sechs Jahren einen Bericht über einen vollständigen oder teilweisen übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorzulegen.

Misslungene Auslandbeteiligungen der Telecom: Die Kommission nahm den Bericht zur Kenntnis, den das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf Veranlassung der Finanzkommission erstellen liess. Es geht um die Frage, ob die Organe der früheren Telecom ihre Sorgfaltspflichten wahrgenommen haben. Von den eingegangenen Beteiligungen von rund 2 Milliarden Franken zwischen 1993 und Ende 1997 mussten 800 Millionen Franken in der Gründungsbilanz der Swisscom AG per 1.1.1998 abgeschrieben werden. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass Fehler begangen worden sind, doch fehlen Hinweise auf ein grob fahrlässiges Verhalten. Die Kommission wartet die Beschlüsse des Bundesrates ab, bevor sie weitere Entscheidungen trifft.

Unabhängiges Budget der Eidgenössischen Finanzkontrolle ab dem Jahr 2000: Die revidierten Teile des Finanzkontrollgesetzes sind am 1.9.1999 in Kraft getreten. Eine der Neuerungen besteht darin, dass die Finanzkontrolle in Zukunft ihr Budget direkt dem Parlament zur Genehmigung vorlegt, ohne dass der Bundesrat Änderungsmöglichkeiten hat. Die Finanzdelegation wird die Vorberatung durchführen und dann der Kommission entsprechende Anträge stellen.

Weitere Themen: Die Finanzkommission nahm Kenntnis vom Zwischenbericht der Finanzdelegation über ihre Tätigkeiten in der ersten Hälfte des Jahres 1999. Schwerpunkte bildeten Personalgeschäfte, der Asylbereich und die Expo 01.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 9./10. September 1999 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Walter Frey (SVP/ZH) und in Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes und Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departementes für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (UVEK).

Bern, 10.09.1999    Parlamentsdienste